Mit 5600 Gramm Marihuana auf dem Heimweg nach Lübeck

25.1.2023, 14.10 Uhr: Am vergangenen Sonntagabend haben Einsatzkräfte einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle auf der BAB 1 in einen Pkw Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von etwa 56.000 Euro sichergestellt.

Die Zöllner lotsten den Pkw aus dem fließenden Verkehr zum Rastplatz Buddikate Ost. Die Fahrerin und der Beifahrer gaben an, von einer Verlobungsfeier in Hamburg kommend auf dem Heimweg nach Lübeck zu sein. Die Frage nach mitgeführten Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, verneinten beide.

Bei der sich anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Zöllner im Kofferraum einen Müllsack mit fünf Plastikpaketen, deren Inhalt sich als 5600 Gramm Marihuana herausstellte.
Gegen den 36-jährigen Beifahrer, der einräumte, dass es sich um sein Marihuana handelt, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Fahrerin konnte glaubhaft versichern, nichts von den Drogen gewusst zu haben.

Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen, später jedoch mangels Haftgründen entlassen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg, Dienstsitz Kiel.

Zusatzinformation: Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung gelten Beschuldigte als unschuldig (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten). Eine Untersuchungshaft darf nur dann angeordnet werden, wenn die Haft zur Sicherung des Ermittlungsverfahrens erforderlich ist. Dazu muss nach Strafprozessordnung (§112 StPO) einer der folgenden Haftgründe erfüllt sein: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Verdacht der Schwerkriminalität oder Wiederholungsgefahr.

Die Fahrer gaben an, von einer Verlobungsfeier in Hamburg kommend auf dem Heimweg nach Lübeck zu sein. Im Fahrzeug fand der Zoll 5,6 Kilo Marihuana. Foto: ZOLL



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