Weitere Corona-Schutzmaßnahme wird aufgehoben

17.2.2023, 16.8 Uhr: Die Landesregierung hat beschlossen, den aktuell gültigen Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests nicht zu verlängern. Somit läuft er mit Ablauf des kommenden Sonntags, 19. Februar 2023, aus.

Hintergrund ist die weitere Entspannung der Corona-Lage. Sowohl die Anzahl der Arztkonsultationen aufgrund einer akuten Atemwegsinfektion als auch die Anzahl der Krankenhauspatienten mit schweren Atemwegsinfektionen bewegen sich erstmals wieder auf dem Vor-Pandemie-Niveau.

Bei einem positiven Corona-Test werden keine weiteren Maßnahmen mehr angeordnet.



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