Ausbildungssuche zählt für die Rente

12.7.2023, 10.22 Uhr: In diesen Tagen beenden viele junge Menschen ihre schulische Laufbahn. Wer noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten für die spätere Rente sammeln. Dazu muss die Ausbildungsplatzsuche bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) mit Sitz in Lübeck hin.

Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt - und zwar auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung dafür ist: Die Schulabgängerinnen und Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord hat ihren Sitz in der Ziegelstraße in Lübeck.



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