Keine neue Ferienwohnungen im Bereich Grünstrand

10.11.2023, 15.31 Uhr: Im Bereich des Grünstrandes soll es in Zukunft keine neuen Ferien- und Nebenwohnungen mehr geben. Ein entsprechender Bebauungsplan ist fertig und wird am 14. November öffentlich vorgestellt. Genehmigt werden sollen nur noch Ein- und Zweifamilienhäuser.

Ziel des Bebauungsplans ist der Erhalt der städtebaulichen Struktur sowie der Schutz der Wohnfunktion. In der Vergangenheit und auch in jüngerer Zeit sind Gebäude in dem Gebiet entstanden, die die maßgebliche Gebäudegröße im Planungsgebiet teilweise deutlich überschreiten und sich nicht in die städtebauliche Struktur einfügen. Es sollen deshalb in Zukunft eingeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser zulässig sein und zudem Ferien- oder Nebenwohnungen ausgeschlossen werden. Hierzu werden Festsetzungen zu Grundfläche, Größe und Form der Gebäude getroffen, die auch Erweiterungen ermöglichen.

Bestehende Mehrfamilienhäuser insbesondere an der Straße Helldahl genießen, so wie alle bestehenden Gebäude im Plangebiet Bestandsschutz. Die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten für Neubauten und Erweiterungen.

Die und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung am 14. November 2023 um 18 Uhr in der Aula der Stadtschule Travemünde, Hirtengang 10, 23570 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Ein Zugang zur Schule ist über den Schulhof vom Hirtengang aus und an diesem Abend auch über die Torstraße möglich.

Digital sind die Unterlagen seit 11. November 2023 online abrufbar unter: www.luebeck.de.

Die Planungsunterlagen liegen zudem in der Zeit vom 13. November 2023 bis einschließlich 1. Dezember 2023 im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, im Foyer (Erdgeschoss) aus.

Bestehende Mehrfamilienhäuser insbesondere an der Straße Helldahl (Foto) genießen, so wie alle bestehenden Gebäude im Plangebiet Bestandsschutz. Die Festsetzungen des Bebauungsplans gelten für Neubauten und Erweiterungen. Foto: Archiv/HN



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