Schnee und Glätte: Hier wird nicht geräumt

26.11.2023, 16.31 Uhr: In den kommenden Tagen werden die ersten Schneefälle in Lübeck erwartet. Die Stadtverwaltung hat dazu passend jetzt ihre "Bekanntmachung über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen" veröffentlicht.

Grundsätzlich werden Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden nicht von Schnee geräumt und gegen Glatteis abgestumpft, teilt die Stadtverwaltung mit. "Ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!"

Es gibt allerdings einige Ausnahmen bei besonders stark genutzten Wegen:

I. Holstentor: Treppen und Anlagenweg zum Holstentor

II. Buntekuh: Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße

III. Mühlenteiche: Von der Wallstraße zum Mühlendamm;
Vom Mühlendamm zur Musterbahn

IV. Mühlentor: Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zum Verwaltungszentrum Mühlentor;
Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur Gärtnergasse

V. Hüxtertor: Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter bis zur Hüxtertorbrücke

VI. Lauerhof: Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße

VII. Burgtor: Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen den Parkteichen (Radweg);
Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße

VIII. Eichholz: Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und dem Wendehammer Guerickestraße zur Dieselstraße

IX. Hochschulstadtteil: Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)

X. St. Jürgen Verbindungsweg Osterweide bis zur Fußgängerbrücke Wakenitz

XI. Städt. Friedhöfe: Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichen- hallen der städtischen Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen

Eine der Ausnahmen: Die Wege am Holstentor werden gestreut und geräumt. Foto: VG/Archiv



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