Neuer Corona-Erlass gilt ab 15. Dezember

2.12.2021, 16.20 Uhr: Am Donnerstag haben sich Bund und Länder auf neue Corona-Regeln geeinigt. Die Umsetzung erfolgt in Schleswig-Holstein zum 15. Dezember 2021, teilte Ministerpräsident Daniel Günther im Anschluss an die Konferenz mit. Nur die 2G-Regel im Handel werde bereits am Samstag in Kraft treten.

Der Ministerpräsident machte deutlich, dass die Beschränkungen im Handel nur notwendig sind, weil 2G in Mecklenburger-Vorpommern und Hamburg gilt. Würde Schleswig-Holstein abweichen, würden sehr viele Ungeimpfte aus den Nachbarländern zum Einkaufen nach Lübeck oder Neumünster fahren. In Schleswig-Holstein seien außerdem von der 2G-Regel nur rund 13 Prozent der Bevölkerung betroffen. Ähnlich argumentiert er beim Verkaufsverbot für Feuerwerk. Das An- und Versammlungsverbot zu Silvester werde es in Schleswig-Holstein aber vermutlich nicht geben.

Geplant sind im Einzelhandel nur Stichproben bei der Prüfung der Kunden. Sollte ein Kunde keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen können, wird er mit einem Bußgeld belegt. Der Händler muss lediglich deutliche Plakate mit der 2G-Regel aufhängen, ein Bußgeld droht dem Händler nicht. Bei den Kontrollen können die kommunalen Ordnungsdienste unterstützen. Unter Umständen könne auch die Polizei helfen.

Ab 15. Dezember gilt dann 2G+, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Corona-Test, für Beherbergungsbetriebe, Discos, Clubs und Bars.

Für die Weihnachtsmärkte sind keine Verschärfungen geplant. Auch ein Alkoholverbot ist in Schleswig-Holstein nicht geplant.

Die neue Landesverordnung wird bis zum 15. Januar gelten.

Die Vereinbarungen von Bund und Ländern finden Sie hier.

Die mit dem Bund vereinbarten Einschränkungen werden in Schleswig-Holstein am 15. Dezember eingeführt.



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