Zigaretten-Dieb muss ausreisen

6.9.2023, 9.9 Uhr: Am Montag (04.09.2023) brachen zwei Täter während des laufenden Betriebs in einen Discounter im Stadtteil St. Lorenz Nord die verschlossene Kassenauslage auf und entwendeten zahlreiche Zigaretten (Wir berichteten). Einer der Täter konnte durch das Mitwirken eines Ladendetektivs von der Polizei gefasst und festgenommen werden. Nun ist er im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Am Dienstag (05.09.) wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Lübeck die Hauptverhandlung im Wege des beschleunigten Verfahrens gegen den 37-jährigen Tatverdächtigen durchgeführt.

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, wobei die Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde dem verurteilten Georgier die Weisung erteilt, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb von einer Woche zu verlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis:
Das beschleunigte Verfahren gem. §§ 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls mit Waffen. Foto: Archiv/JW



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