GMVK: Stadt soll Gerichte über Maut entscheiden lassen

23.9.2024, 19.47 Uhr: Am Donnerstag steht erneut die Verlängerung der Maut für den Herrentunnel auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Und weiterhin wird die Stadt sich eine Ablösung nicht leisten können. Der Gemeinnützige Verein Kücknitz fordert jetzt, dass Lübeck es auf einen Gerichtsprozess ankommen lässt.

Die Stadt macht weiterhin ein großes Geheimnis aus den Verträgen mit den Betreibern. In 25 Jahren hat sie einen Satz aus dem langen Vertrag veröffentlicht: "Wenn in der Periode zwischen dem 10. und 21. Betriebsjahr, das heißt zwischen 2015 und 2025, weniger als 22.000 Fahrzeuge im Schnitt täglich den Tunnel benutzen, kann die Betreibergesellschaft eine Konzessionsverlängerung für den am 22. August 2005 eröffneten Herrentunnel um weitere zehn Jahre bis 2045 durchsetzen."

Die Betreibergesellschaft hat entsprechend die Verlängerung der Maut um zehn Jahre beantragt, die Bürgerschaft hat das bereits zwei Mal abgelehnt. Am Donnerstag muss sie erneut entscheiden. Vor Gericht hat die Nicht-Verlängerung der Maut kaum eine Chance, schätzt die Stadtverwaltung die Situation ein. Die Prozesskosten liegen bei einem Streitwert von 30 Millionen Euro bei knapp zwei Millionen Euro, wenn über zwei Instanzen geklagt werde. Ein Rückkauf des Tunnels soll zwischen 500 Millionen und 1,5 Milliarden Euro kosten.

Der Gemeinnützige Verein Kücknitz, der schon 1999 gegen die Maut gekämpft hat, fordert die Stadt trotzdem auf, die Verlängerung abzulehnen. Der Verein sieht offene Fragen: "Ist eine mit erster Abstimmung in 1999 zugesicherte Vertragsverlängerung, bei einseitiger möglicher Ziehung dieser Option durch den Tunnelbetreiber, noch einmal zustimmungspflichtig durch die Stadt? Oder anders, muss - kann - darf die Bürgerschaft über eine bereits im Vertrag zugesicherte Verlängerung noch einmal entscheiden? Wenn ja, ist dieser Beschluss für die Stadt verpflichtend? Wenn ja, war das bei Vertragsabschluss bereits so den Parteien bekannt? In dem uns bekannten Vertragsexemplar konnten wir keine salvatorische Klausel finden. Wenn diese Fragen nicht eindeutig beantwortet werden können, bleibt letztlich nur eine höchstrichterliche Entscheidung zur abschließenden Klärung. Auch dafür waren die beiden Ablehnungsbeschlüsse im Zweifel richtig und notwendig." Es stelle sich die Frage, "ob ein Richter Abgeordnete in Deutschland zu einer Entscheidung zwingen kann, die bei Vertragsabschluss schon vorausgesetzt wurde."

"Sollte sich die Verlängerungsklausel als fehlerhaft herausstellen, käme die Frage nach der salvatorischen Klausel zum Tragen, ansonsten wäre möglicherweise der komplette Vertrag ungültig", meint Georg Sewe, Vorsitzender des Gemeinnützigen Vereins. "Vertragsbrüchig kann man eigentlich nur bei einem eindeutig rechtssicheren Vertrag werden."

Der GMVK fordert die Bürgerschaft auf, eine Verlängerung der Mautpflicht um zehn Jahre weiterhin abzulehnen. Foto: JW/Archiv



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