Bürgermeister verteidigt HGH-Entscheidung

Lübeck: Archiv - 16.11.2022, 11.10 Uhr: Die angekündigte Schließung des Alten- und Pflegeheims im HGH sorgt weiterhin für Diskussionen. In einem Schreiben hat das ArchitekturForumLübeck e.V. betont, dass "die ökonomische Betrachtung nicht das vorrangige Kriterium folgenschwerer Entscheidungen sein" dürfe. In einer umfangreichen Antwort verweist der Bürgermeister, unter anderem, auf Brandschutzvorschriften und Vorgaben zu Energiestandards. Die Aufgabe sei unausweichlich.

Die Antwort des Bürgermeisters auf den Appell im Wortlaut:

(")Sehr geehrter Herr Simonsen,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Um es vorweg zu nehmen: Rein wirtschaftliche Gründe sind nicht die Grundlage der Empfehlung der Verwaltung, wie mit dem Betrieb der städtischen Senioreneinrichtungen umgegangen werden sollte. Auch sind entgegen Ihrer Darstellung bisher gar keine Entscheidungen getroffen worden. Die Entscheidung obliegt den Gremien der Hansestadt Lübeck unter Abwägung aller vorliegenden Fakten.

Nach intensiven Beratungen und Prüfungen und unter Berücksichtigung aller möglichen Optionen zum Weiterbetrieb einer Alten- und Pflegeeinrichtung am Standort HGH, sind sich die Beteiligten, u.a. die Feuerwehr, die städtische Bauordnung, die SIE und die Stiftungsverwaltung, darüber einig, dass der Betrieb nach aktuellen Planungen zum 30.09.2023 eingestellt werden sollte. Vorrangiges Ziel der Abwägungen zur Perspektive des Standortes HGH ist das Wohl der Bewohner:innen.

Der Hauptanspruch der städtischen SeniorInneneinrichtungen, eine qualitativ hochwertige Unterbringung und Pflege, die sich an den zukünftigen Bedarfen, Standards und Entwicklungen orientiert, ist am Standort HGH perspektivisch auf Dauer nicht mehr darstellbar. Ebenso sind zukünftige Pflegemindeststandards nicht mehr sicherzustellen. In 2019 durchgeführte Brandschutzbegehungen sowie eigene Begehungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht veranlassten das GMHL, eine intensive Bestandsaufnahme des Alten- und Pflegeheims vorzunehmen. Zusammen mit Fachplanern und Sachverständigen wurden dabei erhebliche Defizite, insbesondere im Brandschutz, an haustechnischen Anlagen und auch in der Bautechnik, identifiziert. In enger Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr waren umgehend provisorische Sofortmaßnahmen wie z.B. die Errichtung von außenliegenden Gerüsttreppenhäusern als Fluchtweg umzusetzen, um den sicheren Betrieb des Alten- und Pflegeheimes zu gewährleisten und eine Schließung abzuwenden. Die Ergebnisse der anschließenden, intensiven Untersuchungen des historischen Bestandsgebäudes sowie die begleitenden Abstimmungen mit der Berufsfeuerwehr und der Bauordnung ergaben einen grob abgeschätzten, erheblichen Instandsetzungsbedarf, welcher nach aktuellem Planungsstand notwendige Finanzmittel i.H. von ca. 30 Mio. € erforderlich machen würde.

Die Schadensumfänge und die an aktuelle Vorschriften und Regelwerke anzupassende Gebäudetechnik betrafen dabei nahezu alle Anlagenteile: Heizung und Wärmeverteilung, Lüftungsanlage, Trinkwasseranlage und Sanitärtechnik, anlagentechnischer und baulicher Brandschutz, Elektrotechnik, Aufzugsanlagen. Zudem ist unter Berücksichtigung aktueller Vorschriften zu Energiestandards, im Wesentlichen des Gebäudeenergiegesetzes, eine energetische Sanierung unter den Beschränkungen des „Bauen im Bestand / Bauen im Denkmal“ umzusetzen.

Eine konzeptionelle Studie zu den Möglichkeiten einer Grundinstandsetzung ergab, dass auch nach einer vollumfänglichen Erneuerung der technischen Anlagen sowie der weitest möglichen Anpassungen der Raumstrukturen das historische Bestandsgebäude „Heiligen-Geist-Hospital“ - nur den Mindestanforderungen / Mindeststandards an Alten- und Pflegeheime nach Heimmindestbauverordnung genügen wird, - hinsichtlich der erzielbaren Sicherheit nur eingeschränkt Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen zulässt und - Umsetzungen der Anforderungen an eine Barrierefreiheit nicht oder nur eingeschränkt und dabei mit erheblichem, finanziellen Aufwand möglich sein werden. Eine grundhafte Sanierung in Innenstadtlage, im historischen Denkmal und ggf. in einem sensiblen Teilbetrieb ist zudem mit hohen, finanziellen Projektrisiken verbunden.

Die fehlende Einhaltung aktueller, gesetzlicher Vorgaben zur Gebäudesicherheit, welche sich aus der Bestandsaufnahme des Gesamtobjektes ergab, war ab 2019 Anlass dafür, dass das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck (GMHL) gemeinsam mit diversen Fachplanern und Gutachtern ein Konzept für bautechnische, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des APH-Betriebes erarbeitete. Diese wurden eng mit der Berufsfeuerwehr und der Bauordnung abgestimmt und seit 2019 im Auftrag der Stiftungsverwaltung im laufenden Betrieb umgesetzt.

Auf der Grundlage eines mit den Aufsichtsbehörden abgestimmten Interimskonzeptes kann weiterhin ein gesicherter Betrieb des APH „Heiligen-Geist-Hospital“ bis September 2023 erfolgen. Die Planung der Sofortmaßnahmen sowie die zeitgleich eingeleitete Vorplanung einer Grundinstandsetzung konkretisierte dann, u.A. durch vielzählige Bauwerksöffnungen und intensive Bauwerksuntersuchungen, nochmal das tatsächliche Schadensausmaß. Im Frühjahr 2022 wurden deshalb die aktualisierten Ergebnisse, die eine auch nur ansatzweise Wirtschaftlichkeit und Zweckdienlichkeit einer Sanierung für einen APH-Betrieb stark infrage stellen, vorgestellt. Es ergibt sich, dass aufgrund des festgestellten Sanierungsbedarfes, insbesondere hinsichtlich Brandschutz und Anlagentechnik, das Heiligen-Geist-Hospital (HGH) als Alten- und Pflegeheim mittelfristig nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Die zum heutigen Zeitpunkt prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von ca. 30 Mio. € würden sich direkt auf die Miete und die Heimentgelte auswirken. Eine Steigerung in der zu erwartenden Größenordnung ist unter sozialen Aspekten nicht vertretbar und im Vergleich zu den weiteren Standorten, vor allem mit Blick auf den maximal erreichbaren Mindeststandard (s.o.), unverhältnismäßig.

Die Aufgabe des Standortes bis Ende 2023 ist daher aus Sicht der Verwaltung unausweichlich und der Standort HGH sollte einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Es ist vorgesehen, keine neuen Bewohner:innen am Standort HGH aufzunehmen. Kurzfristig werden Angehörige und die betroffenen Bewohner:innen im Rahmen einer Infoveranstaltung umfänglich informiert und über die Planungen und den Übergangszeitraum aufgeklärt. Auch hierbei steht das Wohlbefinden der Bewohner:innen im Vordergrund. Um möglichst frühzeitig eine Perspektive aufzuzeigen und Planungssicherheit auf allen Seiten zu schaffen, werden den Bewohner:innen des HGH zeitnah konkrete Angebote zur zukünftigen Unterbringung in den städtischen SeniorInneneinrichtungen unterbreitet. Konkrete Wünsche, wie z.B. eine möglichst innenstadtnahe Unterbringung, werden im Rahmen des Möglichen und vorrangig berücksichtigt werden.

Auch eventuell entstehende Mehrkosten auf Seiten der SIE werden hierbei nicht gescheut, um den Übergang vor allem für die Bewohnenden so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Mitarbeitenden der Alten- und Pflegeeinrichtung HGH sind über die aktuellen Planungen informiert und werden zunächst an anderen SIE-Standorten weiter tätig sein. Bei der Wahl der Tätigkeitsstelle werden die Wünsche der Mitarbeitenden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Bei der Neustrukturierung einer neuen Einrichtung sollen die aktuell bestehenden Teams eingebunden und beteiligt werden, um durch die Aufgabe des Standortes möglicherweise entstehende Trennungen der Mitarbeiterstruktur bei einem neuen Standort wieder beheben zu können.

Für den Standort HGH werden bereits mögliche Nachnutzungen, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und des Stiftungszweckes, geprüft. Ein entsprechender Bericht wird den städtischen Gremien bis Ende 2. Quartal 2023 vorgelegt. Ein Abriss des Gebäudes ist keine Option.

(..)

Mit freundlichen Grüßen

Jan Lindenau

Bürgermeister(")

Bürgermeister Jan Lindenau bedauert die Notwendigkeit der Schließung und weist auf die fehlenden Alternativen hin.

Bürgermeister Jan Lindenau bedauert die Notwendigkeit der Schließung und weist auf die fehlenden Alternativen hin.


Text-Nummer: 155048   Autor: AF/BM/HL/Red.   vom 16.11.2022 um 11.10 Uhr

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