Linke und Gal zur Verantwortung Lübecks als Sicherer Hafen

Lübeck: Archiv - 28.08.2023, 12.03 Uhr: Am 27.09.2018 hat die Bürgerschaft mit 42:4 Stimmen die Hansestadt Lübeck zum Sicheren Hafen erklärt, erinnert die Fraktion „Linke und Gal“. Dieser Beschluss umfasse unter anderem den Willen der Hansestadt Lübeck, zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchende aufzunehmen und das dafür notwendige Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und Sport, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Schleswig-Holstein herzustellen.

Dazu schreibt die Fraktion „Linke und GAL“ in einer Mitteilung: „Seit dem Beschluss ist in Bezug auf die damit verbundenen Umsetzungsziele in Lübeck jedoch nicht viel passiert. Daher hat die Fraktion Linke und GAL Anfang August im Hauptausschuss eine Anfrage zum Stand der Beschlussumsetzung eingereicht. In der kommenden Bürgerschaftssitzung stellt die Fraktion außerdem den Antrag, dass der Lübecker Bürgermeister gemeinsam mit weiteren schleswig-holsteinischen Städten der Initiative „Sicherer Hafen“ eine gemeinsame Stellungnahme gegen die aktuelle Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf den Weg bringen soll.“

Andreas Müller, Linke-Bürgerschaftsmitglied und Fraktionsvorsitzender Linke und GAL berichtet: "Das Flüchtlingsforum Lübeck kritisiert in der taz vom 28.08.2023 völlig zu Recht die Intransparenz der Verwaltung bei der Umsetzung des Beschlusses. Deswegen habe ich am 8. August 2023 eine schriftliche Anfrage eingereicht. Unter anderem erbitte ich von der Verwaltung Antwort darauf, welche Maßnahmen Lübeck als Mitglied des Städtebündnisses 'Sicherer Hafen' seit 2018 ergriffen hat."

Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Bürgerschaftsmitglied erklärt, warum Lübeck als Sicherer Hafen in der Zuständigkeit steht, gegen die GEAS-Reform Stellung zu beziehen: „Sollte GEAS wie geplant kommen, werden Geflüchtete inklusive der Kinder unter haftähnlichen Bedingungen bis zu zwei Jahren in Lagern an den EU-Grenzen interniert werden. Ob in diesen Haftlagern reguläre Asylverfahren sichergestellt werden können, ist mehr als fraglich. Sicher ist jedoch, dass Lübeck dann nur noch ein Sicherer Hafen auf dem Papier sein wird. Denn eine sehr hohe Zahl Geflüchteter, die Lübeck als Sicherer Hafen gemäß Beschlusslage zusätzlich zur Verteilungsquote aufnehmen möchte, würden gar nicht erst nach Deutschland gelangen können.“

„Einzelne Fraktionen traten mit der Ansicht an uns heran, Lübeck sei nicht zuständig und könne demzufolge keine Kritik an der geplanten GEAS-Reform formulieren. Wir hoffen sehr, dass die Lübecker Bürgerschaft ihre Zuständigkeit erkennt und sich basierend auf dem Beschluss von 2018 als Sicherer Hafen gegen die GEAS-Reform stellt. Wird die kommunale Zuständigkeit unseres Antrags abgelehnt, kommt dies einer Antragsablehnung gleich.

Es würde zeigen, welche Parteien Lübecks den Beschluss Sicherer Hafen nur auf dem Papier geschlossen haben, aber in der Praxis nie vorhatten, sich gemäß der Statuten des Sicheren Hafens solidarisch mit Geflüchteten zu verhalten“, so die beiden Bürgerschaftsmitglieder Schulte-Ostermann und Andreas Müller.

Seit dem Beschluss sei in Bezug auf die damit verbundenen Umsetzungsziele in Lübeck nicht viel passiert, kritisieren Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller. Foto: Linke und GAL

Seit dem Beschluss sei in Bezug auf die damit verbundenen Umsetzungsziele in Lübeck nicht viel passiert, kritisieren Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller. Foto: Linke und GAL


Text-Nummer: 160814   Autor: Linke und GAL/red.   vom 28.08.2023 um 12.03 Uhr

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