Führerschein: Ersatzmann zur Prüfung geschickt?

Lübeck: Am Freitag muss sich ein 47-Jähriger vor der IX. Großen Strafkammer des Landgerichtes Lübeck verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm "mittelbare Falschbeurkundung" vor.

Der 47 Jahre alte Angeklagte aus Lübeck soll im Februar 2023 zur theoretischen Fahrprüfung angemeldet gewesen sein. Um die Prüfung nicht selbst abzulegen, soll er mit einer unbekannt gebliebenen Person vereinbart haben, dass diese die Theorieprüfung für ihn absolviert. Zu diesem Zweck soll der Angeklagte der Person einen Identitätsnachweis überreicht haben, den diese bei der Fahrprüfung vorlegen sollte, um die Prüfung im Namen des Angeklagten abzulegen. Der Täuschungsversuch soll bei dem Prüftermin jedoch entdeckt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mittelbare Falschbeurkundung vor.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mittelbare Falschbeurkundung vor.


Text-Nummer: 166814   Autor: StA./red.   vom 30.06.2024 um 15.03 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Dietma

schrieb am 02.07.2024 um 13.01 Uhr:
Der alte Fuchs 🦊! :-D

Ganghaus Gangsta

schrieb am 03.07.2024 um 06.42 Uhr:
Bei solchen und ähnlich gearteten Versuchen (inkl. moderner „Spickzettel“ im Stil eines Q, mit Minikamera usw.) denke ich mir immer: bei dem hohen Aufwand, die die Betrüger in die Betrugsversuche investieren, hätten die mit deutlich weniger Aufwand das Zeug einfach ordentlich lernen können.

So jedenfalls meine Erfahrungen aus entsprechenden Lebensabschnitten. In der Schule, ganz besonders danach der Uni, habe ich festgestellt, dass ich beim Vorbereiten von Spickzetteln das Material sowieso mehrmals durchgehen muss und dadurch automatisch lerne. Also habe ich irgendwann konsequenterweise den Schritt „Spickzettel schreiben“ übersprungen. Kann ich nur empfehlen.

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