Mehr Geld für Floristen

Lübeck: Archiv - 30.08.2024, 10.59 Uhr: Vom Brautstrauß bis zur roten Solo-Rose: Wer in Lübeck als „Blumen-Profi“ arbeitet, bekommt mehr Geld. Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Floristen-Gewerkschaft hingewiesen. „Eine ausgebildete Floristin verdient jetzt 14,66 Euro pro Stunde. Sie hat damit am Monatsende bei einem Vollzeitjob 2.478 Euro auf dem Konto – 118 Euro mehr als bislang“, sagt Ralf Olschewski, Bezirksvorsitzender der IG BAU Holstein.

Das Geld gebe es sogar rückwirkend ab Juli. Und im Sommer kommenden Jahres steige der Stundenlohn in der Floristik noch einmal – auf dann 15,36 Euro. Unterm Strich bekommen Beschäftigte der Floristik-Branche damit in diesem und im kommenden Jahr ein Lohn-Plus von knapp 10 Prozent, so die IG BAU.

Auch die Azubis in Blumengeschäften haben deutlich mehr im Portemonnaie: Wer in einem Blumengeschäft das Floristik-Handwerk lernt, bekommt nach Angaben der Gewerkschaft in diesem und im nächsten Jahr jeweils 50 Euro mehr pro Monat. Ab August nächsten Jahres gehe ein Azubi dann mit 900 Euro im ersten und mit 1.100 Euro im dritten Ausbildungsjahr nach Hause.

„Floristinnen leisten einen kreativen und auch enorm anspruchsvollen Job: Vom Blumenstrauß über Gestecke bis zum Kranz – da ist viel Geschick und Know-how gefragt. Aber es steckt auch noch mehr dahinter: Warenbedarf, Einkauf, Preiskalkulation ... – Eine Floristin braucht deutlich mehr als nur einen grünen Daumen“, sagt Ralf Olschewski.

Insgesamt gibt es in Lübeck nach Angaben der IG BAU rund 80 Beschäftigte in der Floristik-Branche. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. Wer mehr über die Lohnsteigerung in der Floristik erfahren möchte, kann sich an die IG BAU Holstein wenden: 04321 / 53 93 740 oder neumuenster@igbau.de.

Nach Angaben der IG BAU gibt es in Lübeck rund 80 Beschäftigte in der Floristik-Branche. Foto: IG Bau

Nach Angaben der IG BAU gibt es in Lübeck rund 80 Beschäftigte in der Floristik-Branche. Foto: IG Bau


Text-Nummer: 167901   Autor: IG Bau/red.   vom 30.08.2024 um 10.59 Uhr

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