Mann leistet im Bahnhof Lübeck erheblichen Widerstand

Lübeck: Am Samstagmorgen, 12.10.2024, kam es in einem Zug aus Travemünde kommend zu einer Widerstandshandlung, bei der ein Kollege leicht verletzt wurde.

Eine Streife der Bundespolizei am Bahnhof Lübeck wurde zu einem Sachverhalt gerufen, bei dem eine weibliche und eine männliche alkoholisierte Person trotz Aufforderung des Kundenbetreuers sich nicht legitimieren und den Zug nicht verlassen wollten.
Während die Frau nach polizeilicher Aufforderung den Zug verließ, regierte der Mann auf Ansprache der eingesetzten Beamten kaum. Der polizeilichen Aufforderung den Zug zu verlassen, kam der 27-Jährige ebenfalls nicht nach und legte sich stattdessen quer über die Sitze.

Als er der erneuten Aufforderung den Zug zu verlassen wiederum nicht nachkam, ergriffen die Beamten seinen Arm, um ihn zum Aufstehen zu bewegen. Der Mann wehrte sich unvermittelt massiv, hielt sich beim Verbringen am Treppengeländer im Zug fest und fing an, nach den eingesetzten Beamten zu treten. Hierbei traf er einen Polizisten mehrfach am Schienbein. Ebenso wurde die Lippe des Beamten bei der Gewahrsamnahme in Mitleidenschaft gezogen. Er konnte jedoch unter Einsatz von körperlicher Gewalt und Fesselung schließlich aus dem Zug geholt werden.

Der Beamte blieb weiterhin dienstfähig. Bei der dann sich anschließenden Durchsuchung auf der Wache im Lübecker Bahnhof wurden noch Betäubungsmittel in Form von Ecstasytabletten aufgefunden. Der Mann wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen von der Dienststelle entlassen.

Er wird sich nun wegen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmittel verantworten müssen.

Am Samstagmorgen, 12.10.2024, kam es in einem Zug aus Travemünde kommend zu einer Widerstandshandlung, bei der ein Kollege leicht verletzt wurde. Foto: Symbolbild

Am Samstagmorgen, 12.10.2024, kam es in einem Zug aus Travemünde kommend zu einer Widerstandshandlung, bei der ein Kollege leicht verletzt wurde. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 168815   Autor: BuPol./red.   vom 14.10.2024 um 14.05 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Klaus

schrieb am 14.10.2024 um 14.31 Uhr:
Wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.Da ist mir unsere Demokratie zu durchlässig ,ehrlich gesagt.

Misanthrop

schrieb am 14.10.2024 um 14.41 Uhr:
Können wir mal bitte endlich die ganzen (...) endlich mal für den gesamten Bahnhofsbereich und den ZOB ein Platzverbot aussprechen.
Ständig wird man von denen angeschnort, bepöbelt und bedrängt.
Diese Menschen brauchen Hilfe in Form von Therapien, fernab jeglicher Möglichkeit, sich neuen Stoff zu beschaffen.

Martin

schrieb am 14.10.2024 um 15.12 Uhr:
@ Klaus

Bei festem Wohnsitz ohne Fluchtgefahr (Absetzen in Länder außerhalb Deutschlands oder der EU) besteht kein Grund für Untersuchungshaft.
So viele Haftplätze gibt es für einfache Delikte auch gar nicht und die Behörden sind froh über jeden, den sie nicht auch noch mit Bett und Essen versorgen müssen.
So eine Zellenübernachtung ist aufgrund der teuren Sicherheitsvorkehrungen außerdem nicht billig und sollte sie vom Delinquenten eingefordert werden müssen, übersteigen die Beträge dafür recht schnell die vergleichsweisen niedrigen Strafen bei Gericht. Wer soll die Haft also zahlen? Wie immer der Steuerzahler? Bitte nicht, mancher Langzeittourist begreift deutsche Gefängnisse als geregelte Hotelunterkunft ohne weitere Strafen. Das ist in anderen Ländern mit Züchtigung und mangelnder Versorgung auf engstem Raum anders.
Vielleicht sollte man auf Gruppen-Unterbringung im Mehrbettzimmer (wie früher bei der Bundeswehrgrundausbildung mit 8-Mann Stuben) umstellen. Moderner Strafvollzug wird überbewertet.
Immerhin wird hier niemand an die Front verlegt, um nach monatelangem Überlebenskampf womöglich die Freiheit zu erlangen, wie es russischen Tätern angeboten wird.

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